Begutachtung psychologisch für Triebfahrzeugführer [w/m/d] etc. 'Lokführer' umgangssprachlich
Wir bieten Ihnen als amtlich anerkannte psychologische Begutachtungsstelle für Fahreignung [BfF nach TfV §16 (EBA)] für den Triebfahrzeugführerschein (Tfz-FS) und andere Themen im Schienenverkehr entsprechende Begutachtungen. Sie möchten:
Wir begleiten Sie geeignet (verkehrs-)psychologisch mit Untersuchung(en). TfV Anlage 4 Nr. 2.2 bietet gesetzliche Standards für den Tfz-FS zur psychologischen Eignung. Ferner können andere gesetzliche Grundlagen wie EBO oder überbetriebliche Regeln je nach beauftragter Fragestellung und Aufgabenbereich(en) in die persönlich gehaltenen Untersuchungen klärend einfließen. Wir untersuchen für Sie gutachtlich: unparteiisch, aktuell, vertraulich, persönlich und kompetent.